Infos zur Bestellung und der Zuweisung fester Sitzplätze

Stand: 07.07.2020

 

Rechtlicher Hintergrund
Laut der Corona Verordnung in der Fassung ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung sind wir dazu verpflichtet feste Sitzplätze zu zuweisen.

 

Wie weisen wir die festen Plätze zu?
Wir bilden Sitzgruppen (max. 10 Personen) anhand der Anzahl an Karten pro Bestell-/Buchungsvorgang und stellen dementsprechend zusammenhängende Sitzplätze zur Verfügung, die an der Einlasskontrolle mit einer Platzkarte zugewiesen werden.

 

Wie werden die Eintrittskarten kontrolliert?
Ein Scan der Eintrittskarten ist nicht nötig. Ihre Buchung finden wir anhand des hinterlegten Nachnamens der Bestellerin oder des Bestellers. 

Es ist dennoch wichtig, dass Sie für eventuelle Rückfragen Zugriff auf Ihre Tickets haben. Wenn Sie diese auf Ihrem Handy vorzeigen können, reicht das vollkommen aus.

 

Wie kann ich gemeinsam mit Bekannten eine Veranstaltung besuchen?
Wenn Sie zusammen mit Bekannten eine Veranstaltung besuchen möchten, müssen die Karten auch gemeinsam, das heißt, in einem Bestellvorgang, gekauft werden.

Sollten Sie bereits Karten gekauft haben, können Sie in einer zweiten Bestellung für Ihre Bekannten Karten erwerben. Wir sehen Buchungen, die auf denselben Vor- und Nachnamen gekauft werden, als eine Buchung und erhöhen dementsprechend die zusammenhängenden Sitzplätze Ihrer Sitzgruppe.

 

Sie haben nicht gemeinsam oder auf den gleichen Namen bestellt, möchten aber zusammensitzen?
Am Veranstaltungsabend können wir nicht garantieren, dass es organisatorisch möglich sein wird, verschiedene Sitzgruppen zusammenzusetzen.

Sie können mit Ihren Bekannten aber gerne im Biergarten vor und nach Veranstaltung an einem Tisch sitzen (max. 20 Personen).