AGB TOLLHAUS CLUB

Die Mitgliedschaft kann jeder Erwachsene erwerben, der die im Aufnahmeformular geforderten Angaben macht, ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben einreicht und die aktuelle Mitgliedsgebuhr entrichtet.

Das Clubmitglied zahlt fur Tollhaus-Veranstaltungen den Mitgliedspreis im Vorverkauf, uber die Tollhaus-Internetseite und an der Tollhaus-Kasse. Über das Internet können Eintrittskarten im  über ein Passwort geschutzten Mitglieder-Bereich erworben werden.

Je Clubmitglied ist bei jeder Veranstaltung nur eine Eintrittskarte erwerbbar, allerdings können uber das Internet weitere Karten zum Normalpreis hinzuerworben werden.

Die auf das Eintrittsdatum folgenden zwölf Monate gelten fur das erste Mitgliedsjahr. (Beispiel: Eintrittsdatum 15. Januar, Gultigkeit bis 31. Januar des folgenden Jahres). Die Club-Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekundigt wird.

Die Eintrittsgebuhr kann an unserer Vorverkaufsstelle bar oder bei Eintritt uber das Internetformular per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Die Folgegebuhren mussen uber Lastschrift eingezogen werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann entweder direkt an der TOLLHAUS-Kasse ausgefullt und abgegeben werden oder wird über die Club-Seite heruntergeladen (Link in der Bestätigungsmail).

Bitte ausfullen, ausdrucken und unterschrieben senden an:
Kulturzentrum Tollhaus, Club-Verwaltung, Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe.

Die Folgebeiträge werden per SEPA-Lastschrift jährlich im jeweils letzten Gultigkeitsmonat zum 5. Bankarbeitstag eingezogen. (Beispiel: Eintrittsdatum 15. Januar, Gultigkeit bis 31. Januar des folgenden Jahres, Einzugsdatum der 5. Bankarbeitstag im Januar des folgenden Jahres). Eine weitere Mitteilung uber das Abbuchungsdatum erfolgt nicht.

Das Club-Mitglied gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgefuhrte Lastschriften in Verzug. In diesem Falle wird eine Rucklastschriftgebuhr in der tatsächlich entstandenen Höhe gegenuber dem Club-Mitglied durchgesetzt.

Die Club-Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar.

 

Karlsruhe, März 2014